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Timo Beil
Timo will nicht spotten, jedem kann ein verbales Missgeschick unterlaufen. Aber wenn einmal so ein lapsus linguae in der Welt ist, darf man ihn als ridiculum belachen. - Haben Sie gemerkt? Timo bewirft Sie mit Sprachfetzen, die jedenfalls kein Denglisch sind.
Timo ist gelegentlich neugierig. Als gebürtiger Düsseldorfer ist er natürlich auch altgierig.
Die Stadtförster als Waldspezialist ist gefragt: Zu welcher Kategorie von Bäumen gehören die Purzelbäume?
Schon mehrfach hat Timo festgestellt, dass das verkehrsrechtliche „STOP“-Schild nicht der deutschen Rechtschreibung entspricht und deshalb ungültig sein könn- te. Jetzt hat er sich belehren lassen: Das ist nicht deutsche, sondern englische Schreibweise. Deshalb kann sich jeder vor Gericht, der gegen das Schild verstoßen hat, darauf berufen, dass das Schild ungültig sei; denn: „Die Gerichtssprache ist deutsch“, §184 GVG!
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